Ein Projekt der BSVNRW im Programm: Teilhabe für alle
 
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Kann ich mich auch als Nicht-Betroffener an die Beratungsstelle wenden?

Natürlich!
Auch Angehörige, Freunde und andere mittelbar betroffene Personen sind in der Beratungsstelle willkommen. Schließlich ändert sich auch für Sie vieles. Unabhängig davon, ob Ihr Lebenspartner betroffen ist, ein befreundeter Mensch oder eine MitarbeiterIn, wenn die WSW-BeraterInnen Ihnen weiterhelfen können, dann tun sie das gern

  • Wie können Sie selbst mit der Situation umgehen?
  • Was können Sie für sich und für Ihren betroffenen Angehörigen tun?
  • Welche Möglichkeiten haben Sie, Hilfe zu bekommen?
  • Welche rechtlichen Bestimmungen müssen Sie beachten?
  • Gibt es vielleicht Aspekte, die Sie übersehen haben?

Ein offenes Gespräch kann oft dazu beitragen, Probleme im Vorfeld zu vermeiden oder neue Perspektiven aufzuzeigen.
 
Interner Link Hier finden Sie die WSW-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

 

 

 

 
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